Impressum
| Gästehaus Oberwiese Regina Tschanhenz-Kolaska Köpfleweg 28 A -6991 Riezlern |
Tel.: 0043-5517-6419 Fax: 0043-5517-3915 email: gaestehaus-oberwiese@aon.at |
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG -
nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir haben auf unseren Internet Seiten Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für all diese Links
gilt:
Wir betonen ausdrücklich, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten. Diese Erklärung gilt für alle auf unseren Seiten ausgebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die Banner und Links führen.
Stornierung eines Mietvertrages:
Bei Bestellung eines Zimmers entsteht zwischen Vermieter und Gast ein Vertrag, der von beiden Teilen eingehalten werden muss. Bricht einer der beiden Partner diesen Vertrag, so ist er zum Ersatz des
entstandenen Schadens verpflichtet. Ausschlaggebend dafür sind die Paragraphen des „Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches Österreichs“. Der Geschädigte ist allerdings verpflichtet, den Schaden so
gering wie möglich zu halten. Sagt also ein Gast ab, so ist der Vermieter verpflichtet, die freien Zimmer anzubieten. Es genügt dafür die Daten im Computer frei zu melden oder ein schriftliche
Meldung beim Tourismusbüro. Können die Betten nicht oder teilweise belegt werden, so ist die Differenz vom Gast zu bezahlen abzüglich des nicht entstandenen Aufwandes. Bei Zimmer mit Frühstück sind
etwa 20 Prozent vom Zimmerpreis abzuziehen. Bei Ferienwohnungen etwa 10 Prozent (falls im Preis enthalten, muss auch die Gästetaxe abgezogen werden). Der gesamte Restbetrag über die Dauer des
gebuchten Aufenthaltes bzw. der nicht belegten Tage kann dem Gast in Rechnung gestellt werden. Es gilt hier nicht die so genannte „Drei Tage Regelung“ oder der österreichische Hotelvertrag. Dies sind
Vereinbarungen, die zwischen Hotels und Reisebüros getroffen werden, aber nicht für den Privatgast Anwendung finden. Wir empfehlen eine Reiserücktritt - Versicherung.
Gästehaus Oberwiese



